ERBBAURECHT EINFAMILIENHAUS UND PFERDESTALL

ERBBAURECHT EINFAMILIENHAUS UND PFERDESTALL
Schlafzimmer 2 Badezimmer 2 Grundstücksfläche 66.800,00 m² Wohnfläche 185,00 m² Baujahr 1976

Die Grundstücksgröße des Erbbaurechtes beträgt ca. 66.800,- m² – hiervon sind ca. 2.500 m² der Bebauung zuzurechnen und landwirtschaftliche Flächen ca. 64.300 m².
Das Erbbaurecht besteht bis zum 31.10.2030, bebaut zum einen mit einem Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung, ca. 185 m² Wohnfläche, Fertigstellung ca. im Jahre 2000 (Bruttogrundfläche ca. 300 m²) sowie zum anderen mit einer Reithalle mit 10 Pferdeboxen, Baujahr ca. 1976 (Bruttogrundfläche rd. 600 m²). Eine Baulast (Abstandsflächen – und Freiflächenbaulast) ist vom Erwerber zu übernehmen. Das Wohnhaus befindet sich in ruhiger Lage,
das Objekt verfügt über einen großen Anteil an Frei – und Nebenflächen und einem schönen Ausblick.
Aufteilung:
Untergeschoss – Nebenräume, Keller, Haustechnik, Einliegerwohnung mit separatem Eingang und Sauna
Erd- und Dachgeschoss – Wohnräume der Hauptwohnung im DG Balkon

Das Objekt befindet sich in ländlicher Umgebung in der Stadt Hagen. Einrichtungen des täglichen Bedarfs und öffentliche Einrichtungen bedürfen der Anfahrt. Anschlussstellen zum öffentlichen Personennahverkehr sind nicht in der Nähe vorhanden.

UG: gefliestes Duschbad
OG: gefliestes Gäste-WC
DG: gefliestes Bad mit Wanne, Dusche, WC und Waschbecken
Böden: schwimmender Estrich mit Belägen, z.T. Bodenfliesen, z.T. Granit
Fenster mit Isolierverglasung, z.T. Dachflächenfenster
Kupferdach im Erkerbereich, Holzvertäfelungen, Kaminofen mit Edelstahlrohr, Sauna im Unterschoss

Das Objekt/Erbbaurecht befindet sich derzeit in einem Zwangsversteigerungsverfahren und wird von uns im Auftrag der Gläubigerin vermarktet. Der Verkehrswert wurde auf 345.000,- Euro festgelegt. Ein Erwerb ist ggf. erheblich unter Verkehrswert möglich. Für den Erwerber fällt keine Provisionszahlung an. Gern senden wir Ihnen kostenlos und unverbindlich alle objektrelevanten Unterlagen. Füllen Sie hierzu einfach kurz das Kontakt-/Anfrageformular aus.

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    WIDERRUFSRECHT

    Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB).
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